So funktioniert die EU: Kommission, Parlament und Rat erklärt
Von Omid Jamshidi · Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit
Wer in der Europäischen Union was macht – Kommission, Europäisches Parlament, Rat und Europäischer Rat –, wie ein EU-Gesetz entsteht und wie man EU-Nachrichten liest, ohne die Institutionen zu verwechseln.
„Brüssel hat entschieden“ gehört zu den häufigsten Sätzen in europäischen Nachrichten – und zu den ungenauesten. Dahinter stehen mehrere Institutionen mit ganz unterschiedlichen Aufgaben, und die Entscheidung einer von ihnen ist oft nur ein Schritt in einem längeren Verfahren. Dieser Ratgeber erklärt, wer in der Europäischen Union was macht, wie ein EU-Gesetz entsteht und wie man EU-Nachrichten liest, ohne die Beteiligten zu verwechseln.
Die Europäische Union in Kürze
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 Mitgliedstaaten, die bestimmte Entscheidungen gemeinsam treffen – zum Binnenmarkt, zum Handel, zum Wettbewerb, zur Landwirtschaft, zur Umwelt und vielem mehr. In anderen Bereichen, etwa bei den meisten Steuern, der Verteidigung oder der Bildung, haben die Mitgliedstaaten das entscheidende Wort. Die meisten EU-Länder teilen außerdem eine gemeinsame Währung, den Euro; dessen Geldpolitik verantwortet die Europäische Zentralbank in Frankfurt.
Die EU ist kein Staat, aber mehr als eine gewöhnliche internationale Organisation: Ihre Gesetze gelten direkt in den Mitgliedstaaten oder müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Europäische Kommission: vorschlagen und überwachen
Die Kommission mit Sitz in Brüssel wird oft als „Regierung“ der EU bezeichnet. Sie hat ein Mitglied aus jedem Land – die Kommissarinnen und Kommissare, jeweils zuständig für einen Politikbereich –, an ihrer Spitze steht die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident.
Ihr wichtigstes Recht: In der Regel kann nur die Kommission neue EU-Gesetze vorschlagen. Außerdem verwaltet sie den EU-Haushalt, verhandelt für die EU Handelsabkommen und prüft, ob die Mitgliedstaaten EU-Recht einhalten. Tun sie das nicht, kann sie sie vor dem Gerichtshof verklagen.
Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht ihr Herkunftsland; sie sollen im Interesse der gesamten EU handeln.
Das Europäische Parlament: die Kammer der Bürgerinnen und Bürger
Das Europäische Parlament ist die einzige EU-Institution, die direkt gewählt wird – alle fünf Jahre. Seine Abgeordneten sitzen nach Parteifamilien in Fraktionen, nicht nach Ländern. Die Plenarsitzungen finden vor allem in Straßburg statt, die Ausschüsse tagen in Brüssel.
Gemeinsam mit dem Rat beschließt das Parlament die meisten EU-Gesetze und den EU-Haushalt. Es muss außerdem die Kommissionsspitze und die Kommission als Ganzes bestätigen und kann die Kommission mit einem Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen.
Der Rat der EU: die Regierungen
Im Rat der Europäischen Union – oft einfach „der Rat“ oder „Ministerrat“ genannt – kommen Ministerinnen und Minister aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen. Wer teilnimmt, hängt vom Thema ab: die Agrarministerinnen und -minister bei der Landwirtschaft, die Finanzministerinnen und -minister bei Wirtschaftsfragen und so weiter. Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Rat ist die zweite Kammer der EU-Gesetzgebung. Viele Entscheidungen fallen mit qualifizierter Mehrheit: Mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, müssen zustimmen. In heiklen Bereichen wie der Außenpolitik oder den Steuern ist Einstimmigkeit nötig – dann kann ein einzelnes Land eine Entscheidung blockieren.
Der Europäische Rat: die Gipfel
Der Europäische Rat wird leicht mit dem Rat der EU verwechselt, ist aber etwas anderes: Hier treffen sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedstaaten, dazu ein eigener Präsident und die Kommissionsspitze. Er tagt mehrmals im Jahr bei Gipfeltreffen.
Der Europäische Rat beschließt keine Gesetze. Er gibt die politische Richtung vor, entscheidet große Fragen – etwa zur Erweiterung oder zur Reaktion auf Krisen – und schlägt Kandidaten für Spitzenämter vor. Schlagzeilen wie „EU-Gipfel einigt sich“ meinen meist ihn.
Wie ein EU-Gesetz entsteht
Die meisten EU-Gesetze durchlaufen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren:
- Die Kommission schlägt ein Gesetz vor.
- Parlament und Rat beraten es jeweils und legen ihre eigenen Positionen fest, oft mit vielen Änderungen.
- Unterscheiden sich die Positionen, verhandeln Vertreter beider mit der Kommission in informellen Gesprächen, den Trilogen, über einen Kompromiss.
- Parlament und Rat beschließen den vereinbarten Text förmlich.
- Das Gesetz wird veröffentlicht und tritt in Kraft.
Das dauert Monate, oft Jahre. Meldungen über eine „Einigung“ beziehen sich häufig auf Schritt 3 – eine vorläufige politische Einigung, die noch förmlich bestätigt werden muss.
Es gibt zwei wichtige Arten von EU-Gesetzen. Eine Verordnung gilt direkt in allen Mitgliedstaaten, wie ein nationales Gesetz. Eine Richtlinie gibt ein Ziel vor, das jedes Land bis zu einer Frist mit eigenen Gesetzen erreichen muss – deshalb sieht dieselbe Richtlinie von Land zu Land etwas anders aus.
Weitere Institutionen in den Nachrichten
- Der Gerichtshof der EU in Luxemburg sorgt dafür, dass EU-Recht überall gleich ausgelegt und angewendet wird, und entscheidet Streitfälle zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten.
- Die Europäische Zentralbank in Frankfurt legt die Zinsen für die Euro-Länder fest.
- Der Europäische Rechnungshof prüft, wie EU-Geld ausgegeben wird.
Nicht Teil der EU: der Europarat in Straßburg, eine eigene Organisation mit mehr Mitgliedern als die EU, die sich vor allem um Menschenrechte kümmert, und sein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. In Berichten werden die beiden Gerichte gelegentlich verwechselt.
So lesen Sie EU-Nachrichten
- Welche Institution? „Brüssel“ kann die Kommission, den Rat, das Parlament oder alle zusammen meinen. Prüfen Sie, wer tatsächlich entschieden hat.
- Welche Stufe? Ein Vorschlag, eine Abstimmung im Parlament, eine vorläufige Einigung und ein geltendes Gesetz sind sehr verschiedene Dinge.
- Ab wann gilt es? Viele Regeln wirken erst Jahre nach ihrem Beschluss, und Richtlinien müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden.
- Wessen Sicht? Nationale Regierungen stellen EU-Entscheidungen zu Hause oft sehr unterschiedlich dar. Ein Vergleich von Berichten aus mehreren Ländern – etwa in der deutschen, spanischen und britischen Ausgabe dieser Seite – zeigt diese Unterschiede schnell; warum das so ist, erklärt unser Ratgeber Warum dieselbe Nachricht in anderen Sprachen anders aussieht.
Die neuesten internationalen Schlagzeilen stehen in der Rubrik Ausland von Omid57.info. Für Originaldokumente erklärt die EU auf ihrer eigenen Website european-union.europa.eu die Institutionen, und EUR-Lex veröffentlicht die vollständigen Texte des EU-Rechts.
Fazit
Die EU ist weniger rätselhaft, als ihre Schlagzeilen vermuten lassen. Die Kommission schlägt vor und überwacht, Parlament und Rat entscheiden gemeinsam, der Europäische Rat gibt die Richtung vor, und der Gerichtshof sorgt dafür, dass die Regeln angewendet werden. Wer weiß, wer was macht, kann aus „Brüssel hat entschieden“ eine beantwortbare Frage machen: Wer hat entschieden, in welcher Stufe – und wie geht es weiter?