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Das politische System Irans einfach erklärt: Wer entscheidet was?

Von · Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit

Oberster Führer, Präsident, Parlament, Wächterrat und Expertenrat – wie Irans Institutionen zusammenwirken, wer wen bestimmt und welche Begriffe in Nachrichten auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Persisch vorkommen.

In Nachrichten über Iran tauchen Institutionen auf, die es so anderswo nicht gibt: ein Oberster Führer über dem Präsidenten, ein Wächterrat, der Kandidaten zulässt, ein Expertenrat, der den Führer bestimmt. Dieser Ratgeber erklärt, wie diese Institutionen laut iranischer Verfassung arbeiten, wer wen bestimmt und wie sie in deutschen, englischen, spanischen und persischen Berichten heißen. Er beschreibt das System, wie es geschrieben steht; wie es in der Praxis funktioniert, ist Gegenstand politischer Debatten – in Iran und außerhalb.

Zwei Ebenen: gewählt und ernannt

Die Islamische Republik Iran entstand nach der Revolution von 1979. Ihre Verfassung wurde im Dezember 1979 per Referendum angenommen und 1989 überarbeitet. Sie verbindet zwei Arten von Macht:

Hinter dem System steht die Idee der Velayat-e Faqih, der „Herrschaft des Rechtsgelehrten“: Die höchste Position gebührt einem hohen islamischen Geistlichen. Deshalb ist der Präsident, obwohl vom Volk gewählt, kein Staatsoberhaupt im üblichen Sinn.

Der Oberste Führer

Der Oberste Führer (persisch: Rahbar), in deutschen Medien auch Revolutionsführer oder Religionsführer genannt, ist die höchste Autorität im Staat. Laut Verfassung bestimmt er die Grundlinien der Politik, ist Oberbefehlshaber aller Streitkräfte, kann Krieg und Frieden erklären und ernennt den Chef der Justiz, den Leiter des staatlichen Rundfunks und die sechs geistlichen Mitglieder des Wächterrats. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt. Der erste Führer war Ruhollah Chomeini, der Gründer der Islamischen Republik.

Der Expertenrat

Der Expertenrat (auch Expertenversammlung) besteht aus 88 Geistlichen, die vom Volk für acht Jahre gewählt werden. Er wählt den Obersten Führer und kann ihn laut Verfassung beaufsichtigen und absetzen. Wie alle anderen Kandidaten müssen auch Bewerber für den Expertenrat zuerst vom Wächterrat zugelassen werden.

Präsident und Regierung

Der Präsident wird direkt für vier Jahre gewählt und kann höchstens zwei Amtszeiten in Folge regieren. Erreicht kein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen, folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Stärksten. Der Präsident führt die Regierung: Er schlägt die Minister vor, die das Parlament bestätigen muss, legt den Haushalt vor und ist für Wirtschaft und Verwaltung zuständig. Seit der Reform von 1989 gibt es keinen Ministerpräsidenten mehr.

Das Parlament

Das Parlament, offiziell Islamische Beratende Versammlung und meist Madschles genannt, hat 290 Abgeordnete, die für vier Jahre gewählt werden. Es beschließt Gesetze und den Haushalt, bestätigt Minister und kann sie durch ein Misstrauensvotum absetzen. Fünf Sitze sind anerkannten religiösen Minderheiten vorbehalten: armenischen, assyrischen und chaldäischen Christen, Juden und Zoroastriern.

Der Wächterrat

Der Wächterrat hat zwölf Mitglieder: sechs islamische Rechtsgelehrte, die der Führer ernennt, und sechs Juristen, die der Justizchef vorschlägt und das Parlament bestätigt. Zwei seiner Aufgaben tauchen immer wieder in den Nachrichten auf:

  1. Er prüft jedes vom Parlament beschlossene Gesetz auf Vereinbarkeit mit dem Islam und der Verfassung und kann es zurückweisen.
  2. Er überwacht die Wahlen zum Präsidenten, zum Parlament und zum Expertenrat und entscheidet, welche Kandidaten antreten dürfen.

Der Anteil nicht zugelassener Bewerber ist oft groß und regelmäßig umstritten: Befürworter des Systems sehen in der Prüfung einen Schutz der Verfassung, Kritiker eine Einschränkung der Wahlfreiheit. Wenn Berichte von „disqualifizierten Kandidaten“ sprechen, ist dieses Verfahren gemeint.

Können sich Parlament und Wächterrat über ein Gesetz nicht einigen, entscheidet der Schlichtungsrat (Rat zur Feststellung der Zweckmäßigkeit), dessen Mitglieder der Führer ernennt. Er berät den Führer auch.

Justiz und Streitkräfte

Der Chef der Justiz wird vom Führer für fünf Jahre ernannt. Iran hat zwei Streitkräfte: die reguläre Armee (Artesch) und die Islamischen Revolutionsgarden (persisch Sepah), die nach der Revolution zu deren Schutz gegründet wurden. Beide unterstehen dem Führer. Zu den Revolutionsgarden gehört auch die freiwillige Basidsch-Miliz; außerdem spielen sie eine große Rolle in der Wirtschaft.

Politische Lager

Iran kennt kein Parteiensystem wie Deutschland; Gruppen und Listen bilden sich rund um Wahlen. Meist ist von zwei großen Lagern die Rede: den Prinzipientreuen (Osulgarajan), in westlichen Medien oft „Konservative“ oder „Hardliner“ genannt, und den Reformern (Eslah-talaban). Dazwischen stehen Moderate und Pragmatiker. Begriffe wie „Hardliner“ oder „gemäßigt“ sind Zuschreibungen der Medien, keine offiziellen Bezeichnungen – es lohnt sich zu beachten, wer sie in welchem Sinn verwendet.

Dieselben Institutionen in anderen Sprachen

Wer Berichte in mehreren Sprachen vergleicht, sollte die Namen wiedererkennen:

Iranische Staatsmedien wie die Nachrichtenagentur IRNA berichten aus Sicht der Regierung; persischsprachige Medien im Ausland sind oft kritisch. Unser Ratgeber über Nachrichtenagenturen erklärt, was das für die Schlagzeilen bedeutet, und Warum dieselbe Nachricht in anderen Sprachen anders aussieht zeigt, wie sich die Berichterstattung von Land zu Land unterscheidet. Datumsangaben in iranischen Berichten folgen dem persischen Kalender – siehe Der persische Kalender und Nowruz einfach erklärt.

Fazit

Irans System verbindet Wahlen mit einer Ebene ernannter Institutionen unter dem Obersten Führer. Das Volk wählt Präsident, Parlament und Expertenrat, doch der Wächterrat entscheidet, wer antreten darf, und der Führer hat die höchste Autorität einschließlich des Oberbefehls über die Streitkräfte. Wer weiß, wer wen bestimmt, versteht Nachrichten über Wahlen, Gesetze und Machtkämpfe in Iran deutlich besser.